Private Therapiegeräte in der Klinik – wer ist verantwortlich?
Norbert Kamps, Wolfgang Galetke, Holger Hein, Georg Nilius, Karl H. Rühle, Thomas Voshaar, Alfred Wiater, Winfried Randerath · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2015 · Heft 04 · S. 281-284
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder kommt es vor, dass Patienten zur stationären Aufnahme private Geräte mitbringen, die sie dringend benötigen – z. B. einen Insulin-Pen oder ein CPAP-Gerät. Manche Kliniken gestatten den Gebrauch dieser Geräte nicht. Die Begründung: Das Personal sei nicht eingewiesen, und zudem sei unklar, ob das Gerät überhaupt sicher sei. Dieses Positionspapier stellt den aktuellen juristischen Hintergrund dar und kommentiert die Situation aus ärztlicher Sicht.