Wichtige Informationen zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung
Olga Zöllner · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2015 · Heft 06 · S. 544
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung ist für jeden praktizierenden Arzt Kernstück seines Versicherungsprogramms. Gegen Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit muss sich der Arzt gemäß § 21 seiner (Muster-)Berufsordnung hinreichend versichern. Durch das Patientenrechtegesetz wurde in Februar 2013 die Bundesärzteordnung (§ 6 BÄO) dahingehend geändert, dass bei unzureichendem Haftpflichtversicherungsschutz sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann. Der betreffende Arzt haftet im Schadenfall bei unzureichender Absicherung mit seinem gesamten Privatvermögen. Daher gilt es, seinen Haftpflicht-V…