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Wichtige Informationen zur Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Olga Zöllner · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2015 · Heft 06 · S. 544

Dokument
1176291
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten
Autor:innen
Olga Zöllner
Ausgabe
Heft 06 / 2015
Jahrgang 04
Seiten
544
Erschienen: 2015-12-01 00:00:00
ISSN
2193-5254

Zusammenfassung

Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung ist für jeden praktizierenden Arzt Kernstück seines Versicherungsprogramms. Gegen Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit muss sich der Arzt gemäß § 21 seiner (Muster-)Berufsordnung hinreichend versichern. Durch das Patientenrechtegesetz wurde in Februar 2013 die Bundesärzteordnung (§ 6 BÄO) dahingehend geändert, dass bei unzureichendem Haftpflichtversicherungsschutz sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann. Der betreffende Arzt haftet im Schadenfall bei unzureichender Absicherung mit seinem gesamten Privatvermögen. Daher gilt es, seinen Haftpflicht-V…

Schlagworte

Approbation Versicherungsschutz Berufsordnung Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten