CareLit Fachartikel

Anwaltliche Beratung zur Beendigung der künstlichen Ernährung als versuchter Totschlag

PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 4 · S. 186 bis 202

Dokument
117727
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
186 bis 202
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Durchtrennen des Versorgungsschlauchs einer PEG-Sonde stellt weder eine (erlaubte) indirekte Sterbehilfe noch eine (erlaubte) passive Sterbehilfe dar. Beide Varianten der Sterbehilfe scheitern aus zwei Gründen: Zum einen ist das dem Angeklagten P. zurechenbare Handeln der Angeklagten G. weder passiv, wie im Rahmen der passiven Sterbehilfe erforderlich, noch geht es vorliegend -wie bei indirekter Sterbehilfe notwendig - um eine unbeabsichtigte, aber unvermeidbare bloße Nebenfolge des Tuns wie etwa bei schmerzlindernder, aber Lebensverkürzender Medikation. Zum anderen hatte der Sterbevorgang bei Frau K. noch n…

Schlagworte

ERNÄHRUNG STERBEHILFE EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG STERBEN TOD BERATUNG GESCHWISTER SCHULD PALLIATIVMEDIZIN NAHRUNGSZUFUHR RECHTSPRECHUNG POLIZEI VERHALTEN MOTIVATION ROLLE