Anwaltliche Beratung zur Beendigung der künstlichen Ernährung als versuchter Totschlag
PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 4 · S. 186 bis 202
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Durchtrennen des Versorgungsschlauchs einer PEG-Sonde stellt weder eine (erlaubte) indirekte Sterbehilfe noch eine (erlaubte) passive Sterbehilfe dar. Beide Varianten der Sterbehilfe scheitern aus zwei Gründen: Zum einen ist das dem Angeklagten P. zurechenbare Handeln der Angeklagten G. weder passiv, wie im Rahmen der passiven Sterbehilfe erforderlich, noch geht es vorliegend -wie bei indirekter Sterbehilfe notwendig - um eine unbeabsichtigte, aber unvermeidbare bloße Nebenfolge des Tuns wie etwa bei schmerzlindernder, aber Lebensverkürzender Medikation. Zum anderen hatte der Sterbevorgang bei Frau K. noch n…