CareLit Fachartikel

Hepatitis C-Infektion einer Krankenschwester ist eine Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 202 bis 210

Dokument
117728
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
202 bis 210
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin war seit 1992 als Krankenschwester im Schichtdienst beschäftigt. Sie hatte frisch operierte Patienten zu versorgen, Infusionen anund abzuhängen sowie Kanülen zu entsorgen. Nach einer Nadelstichverletzung im Mai 1998 wurde eine HCV-Infektion diagnostiziert. Der Patient, von dem die Nadel stammte, war nicht an Hepatitis C erkrankt. Eine überdurchschnittliche Durchseuchung der im Krankenhaus behandelten Patienten mit dem HCV bestand nicht.

Schlagworte

HEPATITIS TÄTIGKEIT BERUFSKRANKHEIT INFEKTION KRANKENSCHWESTER INFEKTIONSKRANKHEIT PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG HIV PERSONEN RISIKO ZEIT BUNDESREGIERUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ WISSENSCHAFT