CareLit Fachartikel
Hepatitis C-Infektion einer Krankenschwester ist eine Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheiten-Verordnung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 202 bis 210
Dokument
117728
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war seit 1992 als Krankenschwester im Schichtdienst beschäftigt. Sie hatte frisch operierte Patienten zu versorgen, Infusionen anund abzuhängen sowie Kanülen zu entsorgen. Nach einer Nadelstichverletzung im Mai 1998 wurde eine HCV-Infektion diagnostiziert. Der Patient, von dem die Nadel stammte, war nicht an Hepatitis C erkrankt. Eine überdurchschnittliche Durchseuchung der im Krankenhaus behandelten Patienten mit dem HCV bestand nicht.
Schlagworte
HEPATITIS
TÄTIGKEIT
BERUFSKRANKHEIT
INFEKTION
KRANKENSCHWESTER
INFEKTIONSKRANKHEIT
PATIENTEN
GESUNDHEITSWESEN
RECHTSPRECHUNG
HIV
PERSONEN
RISIKO
ZEIT
BUNDESREGIERUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
WISSENSCHAFT