CareLit Fachartikel

Untersagung der Veröffentlichung von Qualitätsprüfungsergebnissen gemäß § 115 Abs. 1a Satz 1 SGB XI durch einstweilige Anordnung

Bachern, j.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 4 · S. 210 bis 214

Dokument
117729
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachern, j.;
Ausgabe
Heft 4 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
210 bis 214
Erschienen: 2010-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Seit Einführung des §115 Abs. 1a SGB XI durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum 01.07.2008 sowie dem Abschluss der Pflege-Transparenzvereinbarungen am 17.12.2008 und 29.01.2009 sind die ersten Gerichtsentscheidungen zur Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI, den sogenannten Transparenzberichten, mit Spannung erwartet worden. Die gesetzliche Regelung ist äußerst schlank geraten und trifft keine ausdrücklichen Aussagen zur rechtlichen Handlungsform, zum Verfahrensablauf und Rechtsschutzmöglichkeiten.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG INTERNET EINRICHTUNG MDK RECHTSPRECHUNG GERICHT ES SCHREIBEN WAHRSCHEINLICHKEIT RISIKO PRAXIS PflegeRecht Neuwied