CareLit Fachartikel
Patientenaufklärung im Spiegel der Rechtsprechung des Jahres 20091
Bergmann, K. O.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 5 · S. 455 bis 459
Dokument
117757
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Grundsatzentscheidung vom 16. Juni 2009 (VI ZR 157/08)3» weist der Bundesgerichtshof erneut darauf hin, dass eine nicht hinreichende therapeutische Aufklärung einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellen kann. Die Einstufung eines solchen ärztlichen Fehlverhaltens als einfacher oder grober Fehler richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles, deren Würdigung weitgehend im tatrichterlichen Bereich liegt.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RISIKO
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
PATIENT
PATIENTEN
VERHALTEN
BEHANDLUNGSFEHLER
BEURTEILUNG
GESUNDHEITSWESEN
ANÄSTHESISTEN
KAUSALITÄT
KUNST
WAHRSCHEINLICHKEIT
DEUTSCHLAND