CareLit Fachartikel

Patientenaufklärung im Spiegel der Rechtsprechung des Jahres 20091

Bergmann, K. O.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 5 · S. 455 bis 459

Dokument
117757
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Bergmann, K. O.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
455 bis 459
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

In einer Grundsatzentscheidung vom 16. Juni 2009 (VI ZR 157/08)3» weist der Bundesgerichtshof erneut darauf hin, dass eine nicht hinreichende therapeutische Aufklärung einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellen kann. Die Einstufung eines solchen ärztlichen Fehlverhaltens als einfacher oder grober Fehler richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles, deren Würdigung weitgehend im tatrichterlichen Bereich liegt.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RISIKO BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG PATIENT PATIENTEN VERHALTEN BEHANDLUNGSFEHLER BEURTEILUNG GESUNDHEITSWESEN ANÄSTHESISTEN KAUSALITÄT KUNST WAHRSCHEINLICHKEIT DEUTSCHLAND