CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen unterlassener Sicherung durch ein Bettgitter
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 5 · S. 132 bis 133
Dokument
117773
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Kläger, der das Krankenhaus wegen Sturzes aus dem Bett auf Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, trägt im Regelfall die volle Darlegungsund Beweislast für die konkreten Umstände, aufgrund derer die Anbringung von Bettgittern indiziert gewesen wäre.
Schlagworte
STURZ
HILFE
KRANKENHAUS
PATIENT
PERSONAL
KRANKENBETT
SCHADENSERSATZ
PATIENTENZIMMER
BODEN
HÖHE
ES
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
RISIKOFAKTOREN
BLINDHEIT
ZEIT