Unterlassener Hinweis auf die Problematik der Dehydration
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 5 · S. 136 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25.3.1999 wurde er wegen eines Hypophysentumors in der beklagten Klinik von den Beklagten zu 2 und 3 operiert; am 3.4. entließ man ihn nach Hause, ohne dass ihm ein der Austrocknung entgegenwirkendes Medikament (Minirin) mitgegeben oder verordnet wurde. Am 5.4. begann er körperlich abzubauen. Die diensthabende Ärztin empfahl der Ehefrau telefonisch, den Kläger wieder in die Klinik zu bringen, falls sich sein Zustand weiter verschlechtere. Am 6.4. suchte der Kläger, geschwächt und im Rollstuhl sitzend, in Begleitung seiner Ehefrau erneuUdie Klinik auf. Die veranlasste MRT-Untersuchung ergab einen normalen Befu…