Vertragsarztrecht – Bundessozialgericht fordert Mindestdauer für Anstellung in einem MVZ
N.N. · Aktuelle Urologie · 2016 · Heft 05 · S. 368-369
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 4. Mai 2016 entschieden, dass ein Vertragsarzt, der auf seine Zulassung verzichtet, um in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Angestellter tätig zu sein, grundsätzlich die Absicht haben muss, diese abhängige Beschäftigung für eine Dauer von 3 Jahren auszuüben (AZ: B 6 KA 21/15 R). Beendet er die Anstellung vor Ablauf dieser Frist, kann das MVZ die Arztstelle nicht nachbesetzen. Möglich ist nach dem BSG allerdings die schrittweise Reduktion des Tätigkeitsumfangs um eine Viertelstelle in Abständen von jeweils einem Jahr, bis nur noch eine Viertelstelle verbleibt. A…