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Was ist ein „erheblicher gesundheitlicher Schaden“ im Sinne des § 1906 BGB?

N.N. · Psychiatrische Praxis · 2016 · Heft 07 · S. 395-399

Dokument
1177864
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Psychiatrische Praxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 07 / 2016
Jahrgang 43
Seiten
395-399
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0303-4259

Zusammenfassung

Zusammenfassung Der Begriff des „erheblichen gesundheitlichen Schadens“ ist im Betreuungsrecht zentral für die Unterbringung und die Zwangsbehandlung. Eine Legaldefinition gibt es nicht, auch von medizinischer Seite gab es bisher keine näheren Ausführungen. In einem Konsensuspapier der DGPPN werden vier unterschiedliche Manifestationsebenen in Analogie zu körperlichen Erkrankungen herausgearbeitet: nachweisbare strukturelle Hirnschädigung, subjektives Leiden, Störung wichtiger Funktionsfähigkeiten und schwere Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe. Dies entspricht dem biopsychosozialen Gesundheitsverständnis der…

Schlagworte

Betreuungsrecht gesundheitlicher Schaden Zwangsbehandlung Unterbringung guardianship law mental health involuntary commitment involuntary treatment consensus Psychiatrische Praxis