Pflege-TÜV mit Mängeln
Priewisch, M.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 5 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hochglanzprospekte verraten möglicherweise etwas über den Werbeetat eines Pflegeheims — eine Beurteilung der Pflegequalität ist damit nicht möglich. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, im Sommer 2008 in Kraft getreten, sollte hier endlich ftir mehr Transparenz sorgen. Bereits seit Juli 2009 untersuchen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) deshalb die Qualität der Pflegeheime und Pflegedienste. Sie kommen unangemeldet und prüfen die Pflege-Anbieter nach einem einheitlichen Bewertungsraster - den sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV).