Störungen der Selbstkontrolle aus forensischer Sicht
Hans-Ludwig Kröber · PiD - Psychotherapie im Dialog · 2017 · Heft 01 · S. 84-87
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Spielen ist nicht verboten, ob im Sandkasten oder im Kasino. Einvernehmlicher Sex mit einem zustimmungsfähigen Partner ist nicht verboten. Nicht einmal Alkohol- oder Zigarettenkonsum sind verboten, selbst wenn man die Kontrolle darüber weitgehend eingebüßt hat. Strafrechtliche Komplikationen schafft nicht das übermäßige Tun, sondern der mögliche Verschleiß sozialer Ressourcen, v. a. von Zeit und Geld. Für die Entscheidung, sich Geldmittel für die eigene Leidenschaft und den Lebensunterhalt durch Straftaten zu beschaffen, ist der Betreffende i.d.R. voll verantwortlich.