CareLit Fachartikel
Die Erholung darf nicht gefährdet sein
Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 6 · S. 42 bis 43
Dokument
117864
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erwerbstätigkeit im Urlaub dem Erholungszweck widersprechen. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer jedoch wöchentlich insgesamt bis zu 48 Stunden arbeiten und sind nicht verpflichtet, parallel zum Urlaub im Hauptarbeitsverhältnis auch im Nebenjob Urlaub zu nehmen.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
TÄTIGKEIT
SPEZIALMATRATZE
ARBEITGEBER
ERHOLUNG
ZEIT
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERGSTEIGEN
NEPAL
PERSÖNLICHKEIT
Häusliche Pflege
Hannover