CareLit Fachartikel

Die Erholung darf nicht gefährdet sein

Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 6 · S. 42 bis 43

Dokument
117864
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erwerbstätigkeit im Urlaub dem Erholungszweck widersprechen. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer jedoch wöchentlich insgesamt bis zu 48 Stunden arbeiten und sind nicht verpflichtet, parallel zum Urlaub im Hauptarbeitsverhältnis auch im Nebenjob Urlaub zu nehmen.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG TÄTIGKEIT SPEZIALMATRATZE ARBEITGEBER ERHOLUNG ZEIT VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS BERGSTEIGEN NEPAL PERSÖNLICHKEIT Häusliche Pflege Hannover