CareLit Fachartikel

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. März 2010

beyer, n.; · Neue Caritas, Freiburg · 2010 · Heft 5 · S. 33

Dokument
117944
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
beyer, n.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 111
Seiten
33
Erschienen: 2010-05-31 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung ist eine Differenzierung in Mitarbeiter vor und Mitarbeiter nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres nicht mit geltendem Recht vereinbar. Dies wurde auch vom EuGH in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 zur Rechtssache C-555/07 festgestellt, wonach die deutsche Kündigungsregel des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Ungleichbehandlung enthält, die auf dem Kriterium des Alters beruht

Schlagworte

AVR MITARBEITER RECHT URTEIL GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE ALTER HÖHE Neue Caritas Freiburg