CareLit Fachartikel
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. März 2010
beyer, n.; · Neue Caritas, Freiburg · 2010 · Heft 5 · S. 33
Dokument
117944
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Hinblick auf die Gleichbehandlung ist eine Differenzierung in Mitarbeiter vor und Mitarbeiter nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres nicht mit geltendem Recht vereinbar. Dies wurde auch vom EuGH in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 zur Rechtssache C-555/07 festgestellt, wonach die deutsche Kündigungsregel des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Ungleichbehandlung enthält, die auf dem Kriterium des Alters beruht
Schlagworte
AVR
MITARBEITER
RECHT
URTEIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE
ALTER
HÖHE
Neue Caritas
Freiburg