CareLit Fachartikel

Hygiene - nicht planlos

Fietz, U.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2010 · Heft 6 · S. 480 bis 481

Dokument
117952
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Fietz, U.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 11
Seiten
480 bis 481
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Im gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneplan muss die Hebamme die für ihren Arbeitsbereich relevanten Hygienemaßnahmen auflisten und die jeweils verwendeten Desinfektionsmittel benennen. Der Hygieneplan muss jederzeit leicht zugänglich angebracht oder aufbewahrt werden, muss immer auf dem neuesten Stand sein und selbstverständlich auch eingehalten werden. Er enthält verbindliche Handlungsanwci-sungen für die Hebamme selbst und alle Beschäftigten, wie zum Beispiel Reinigungskräfte in einer Praxis.

Schlagworte

REINIGUNG HEBAMME HYGIENEPLAN KONTAMINATION REINIGUNGSMITTEL HÄNDEDESINFEKTION HYGIENE DESINFEKTIONSMITTEL PRAXIS FRAUEN KÖRPERFLÜSSIGKEITEN HAUTPFLEGE MUNDSCHUTZ SCHUTZKLEIDUNG PATIENTEN ABFALLENTSORGUNG