CareLit Fachartikel
Hygiene - nicht planlos
Fietz, U.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2010 · Heft 6 · S. 480 bis 481
Dokument
117952
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneplan muss die Hebamme die für ihren Arbeitsbereich relevanten Hygienemaßnahmen auflisten und die jeweils verwendeten Desinfektionsmittel benennen. Der Hygieneplan muss jederzeit leicht zugänglich angebracht oder aufbewahrt werden, muss immer auf dem neuesten Stand sein und selbstverständlich auch eingehalten werden. Er enthält verbindliche Handlungsanwci-sungen für die Hebamme selbst und alle Beschäftigten, wie zum Beispiel Reinigungskräfte in einer Praxis.
Schlagworte
REINIGUNG
HEBAMME
HYGIENEPLAN
KONTAMINATION
REINIGUNGSMITTEL
HÄNDEDESINFEKTION
HYGIENE
DESINFEKTIONSMITTEL
PRAXIS
FRAUEN
KÖRPERFLÜSSIGKEITEN
HAUTPFLEGE
MUNDSCHUTZ
SCHUTZKLEIDUNG
PATIENTEN
ABFALLENTSORGUNG