Ein Vorteil für den Arbeitnehmer?
Gamm, S.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 6 · S. 359 bis 361
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz basiert auf zwei gleichnamigen EU-Richtlinien, trat am 1. Januar 2001 in Kraft und löste das Beschäftigungs-förderungsgesetz ab. Sinn und Zweck des neuen Gesetzes war zum einen die wachsende Bedeutung von befristeten Arbeits-verträgen und die steigende Zahl von Teilzeitverträgen, zum anderen auch die Rechtsprechung. Diese prüfte nämlich bis zum Inkrafttreten des Teilzeit-und Befristungsgesetzes, ob mit einem befristeten Vertrag der Kündigungsschutz umgangen werden sollte. In bestimmten Fällen ist dem Arbeitgeber nur in den engen Grenzen des Kündigungsschutzgesetzes möglich, eine Kündigung auszuspreche…