CareLit Fachartikel

Zum Verbraucherverständnis bezüglich des Bestandteils „akut in der Arzneimittelbezeichnung

Brixius, K.; Frohn, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 233 bis 237

Dokument
118093
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Brixius, K.; Frohn, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
233 bis 237
Erschienen: 2010-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Durch den Bestandteil „akut in der Arzneimittelbezeichnung „O. akut 20 mg wird bei den angesprochenen Verkehrskreisen nicht der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen sehr schnell wirkt. Allerdings erwartet der informierte und aufmerksame Durchschnittsverbraucher, auf dessen Verständnis es ankommt, bei einer derartigen Arzneimittelbczcichnung unter Berücksichtigung der Indikationsangaben auf der Umverpa-ckung „Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das bei Sodbrennen bzw. saurem Aufstoßen eine Besserung akuter Be…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF RICHTLINIE UNTERNEHMEN SODBRENNEN AUFSTOSSEN VERSTÄNDNIS WERBUNG METOPROLOL BEURTEILUNG INTERNET KRANKHEIT DEUTSCHLAND ZEIT