Zum Verbraucherverständnis bezüglich des Bestandteils „akut in der Arzneimittelbezeichnung
Brixius, K.; Frohn, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 233 bis 237
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch den Bestandteil „akut in der Arzneimittelbezeichnung „O. akut 20 mg wird bei den angesprochenen Verkehrskreisen nicht der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen sehr schnell wirkt. Allerdings erwartet der informierte und aufmerksame Durchschnittsverbraucher, auf dessen Verständnis es ankommt, bei einer derartigen Arzneimittelbczcichnung unter Berücksichtigung der Indikationsangaben auf der Umverpa-ckung „Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen, dass es sich um ein Arzneimittel handelt, das bei Sodbrennen bzw. saurem Aufstoßen eine Besserung akuter Be…