CareLit Fachartikel

Anmeldung für ein ergänzendes Arzneimittelschutzzertifika

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 237 bis 239

Dokument
118094
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
237 bis 239
Erschienen: 2010-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Grundlage für die Beurteilung des ErteilungsVerlangens ist Art. 3 VO (EG) 469/2009, durch die die VO (EWG) 1768/92 aufgehoben wurde. Danach wird ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt, wenn in dem Mitgliedstaat, in dem die Anmeldung nach Art. 7 eingereicht wird, zum Zeitpunkt dieser Anmeldung das Erzeugnis durch ein in Kraft befindliches Grundpatent geschützt ist, für das Erzeugnis als Arzneimittel eine gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß der Richtlinie 2001/83/EG bzw. der Richtlinie 2001/82/EG erteilt wurde, für das Erzeugnis nicht bereits ein Zertifikat erteilt wurde oder die erwähnte Genehmig…

Schlagworte

RICHTLINIE ARZNEIMITTEL GERÄT BEURTEILUNG SICHERHEIT ZERTIFIZIERUNG DEUTSCHLAND ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG GLAS GEWEBE ISOTOPE EIGNUNG TUMOREN ROLLE RADIOPHARMAKA