CareLit Fachartikel

Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Kräutertee)

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 239 bis 245

Dokument
118095
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
239 bis 245
Erschienen: 2010-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Bei der Ermittlung des arzncimittclartigen Erscheinungsbilds eines Kräuterpräparates sind Produkthinweise auf der Homepage des auf der Verpackung ausgewiesenen Herstellers auch dann zu berücksichtigen, wenn die Internetadresse nicht angegeben und ein Link auf der Homepage des Verkäufers nicht gesetzt wird. Internetbeiträge unabhängiger Dritter können dem Verkäufer dagegen grundsätzlich nicht zugerechnet werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL WIRKUNG BEWERBUNG NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG KANADA TRINKWASSER FRÜHSTÜCK WERBUNG SPRACHE TEE DEUTSCHLAND INTERNET KRANKHEIT ES