CareLit Fachartikel
Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel (Kräutertee)
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 239 bis 245
Dokument
118095
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Ermittlung des arzncimittclartigen Erscheinungsbilds eines Kräuterpräparates sind Produkthinweise auf der Homepage des auf der Verpackung ausgewiesenen Herstellers auch dann zu berücksichtigen, wenn die Internetadresse nicht angegeben und ein Link auf der Homepage des Verkäufers nicht gesetzt wird. Internetbeiträge unabhängiger Dritter können dem Verkäufer dagegen grundsätzlich nicht zugerechnet werden.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
WIRKUNG
BEWERBUNG
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
KANADA
TRINKWASSER
FRÜHSTÜCK
WERBUNG
SPRACHE
TEE
DEUTSCHLAND
INTERNET
KRANKHEIT
ES