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Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 248 bis 251

Dokument
118097
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
248 bis 251
Erschienen: 2010-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Da die Abmahnung gegenüber einem Unternehmen aus einer Unternchmensgruppe gegenüber einem anderen Unternehmen derselben Gruppe keine Auswirkung i. S. d. § 93 ZPO hat, kann die Abmahnung von zwei Gegnern in getrennten Abmahnschreiben nicht als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG angesehen werden.

Schlagworte

MARKETING ABMAHNUNG BUNDESGERICHTSHOF VORSCHRIFTEN UNTERNEHMEN ZIEL WERBUNG VERHALTEN AUFMERKSAMKEIT CHARAKTER HUSTEN ZULASSUNG ASTHMA INTERNET KAPSELN BRONCHIEN