Zur Arzneimitteleigenschaft von Original Notfall-Produkten nach Dr. Bach
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 251 bis 253
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbeaussage „Original Notfall Produkte nach Dr. Bach für Bonbons erweckt bei den angesprochenen Verkehrskreisen, die über keine näheren Informationen zu den Notfallproduktcn einer Herstcllcrin verfügen, den Eindruck, der Verzehr der Bonbons könne bei gesundheitlichen Notfällen helfen. Die Angabc ist irreführend nach § Abs. 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB, sofern die Bonbons keine gesundheitsspezifischen Wirkungen entfalten. In diesem Fall verstößt eine solche gesundheits-bezogene Angabe auch gegen Art. 10 Abs. 1 der EG-Verordnung Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. September 2006 über nähr…