CareLit Fachartikel
Kein Anspruch auf Nachzutassung eines homöopathischen Arzneimittels bei fehlender Kombinationsbegründung
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 5 · S. 253 bis 255
Dokument
118099
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch auf Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels für das Anwendungsgebiet „Lymphatische Diathese besteht nicht, wenn das Arzneimittel mehr als einen arzneilich wirksamen Bestandteil enthält, die Sinnhaftigkcit der Kombination dieser Bestandteile jedoch nicht dargelegt wurde. Unter diesen Umständen ist die Wirksamkeit des Arzneimittels in der beantragten Indikation als nicht nachgewiesen anzusehen.
Schlagworte
INDIKATION
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
BEURTEILUNG
INJEKTION
URTEIL
ZULASSUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
UNTERLAGEN
BERATUNG
PHYTOTHERAPIE
HOMÖOPATHIE
ANTHROPOSOPHIE
CALENDULA
VERBRENNUNGEN