Medizinische Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von Schmerz
N.N. · Nervenheilkunde · 2017 · Heft 05 · S. 375-380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine Begutachtung unter besonderer Berücksichtigung von Schmerz kann nicht schematisch erfolgen. Sie muss stets auf den Einzelfall ausgerichtet sein und die gesamte biografische Anamnese mit einbeziehen, z. B. die Therapiemaßnahmen und deren Ergebnis, Auswirkungen auf Alltagsaktivitäten sind so genau wie möglich zu ermitteln. Weiterhin ist eine Beurteilung des Schweregrades zur Störung ebenso durchzuführen, wie eine Abgrenzung gegenüber Aggravation und Simulation. Nachvollziehbar und unter Berücksichtigung geeigneter Instrumente ist die Überprüfung der Konsistenz vorzunehmen, die Diagnosen sind u…