Zur Bedeutung der UN-Konvention für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
LELGEMANN, R.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2010 · Heft 6 · S. 12 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf von vornherein und grundsätzlich Teil der Gesellschaft sind und nicht erst „integriert werden müssen. Sprache schafft Bewusstsein: Die Einführung des Begriffs Inklusion soll die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstützen und allgemein ein Umdenken bewirken. Es bedarf weiterhin noch großer Anstrengungen auf vielen Ebenen, um eine „inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit Behinderungen z.B. auch ganz selbstverständlich alle Gesundheitsleistungen erhalten, die sie benötigen.