CareLit Fachartikel

Zur Bedeutung der UN-Konvention für die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen

LELGEMANN, R.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2010 · Heft 6 · S. 12 bis 16

Dokument
118123
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
LELGEMANN, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
12 bis 16
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Inklusion bedeutet, dass Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf von vornherein und grundsätzlich Teil der Gesellschaft sind und nicht erst „integriert werden müssen. Sprache schafft Bewusstsein: Die Einführung des Begriffs Inklusion soll die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstützen und allgemein ein Umdenken bewirken. Es bedarf weiterhin noch großer Anstrengungen auf vielen Ebenen, um eine „inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit Behinderungen z.B. auch ganz selbstverständlich alle Gesundheitsleistungen erhalten, die sie benötigen.

Schlagworte

BEHINDERUNG PFLEGEHILFSMITTEL REHABILITATION ERGOTHERAPIE BEHINDERTER GESUNDHEIT MENSCHEN SPRACHE ES GESUNDHEITSVERSORGUNG ARBEIT ERGOTHERAPEUTEN FORSCHUNG ORGANISATIONEN MENSCHENRECHTE DEUTSCHLAND