CareLit Fachartikel

Einordnung der DRC B61Z in das Vergütungssystem und den Versorgungsauftrag

Roeder, N.; Fiori, W.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 6 · S. 547 bis 551

Dokument
118240
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Roeder, N.; Fiori, W.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
547 bis 551
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Kostenträger thematisieren in einigen Regionen die Abrechnung der DRG B61Z (Akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks außer bei Transplantation) im Rahmen des Versorgungsauftrages. Dabei wird zum Beispiel gefordert, dass nur Krankenhäuser mit neurochirurgischen Einrichtungen die Leistungen, die mit der DRG B61Z beschrieben werden, abrechnen können sollen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Definition der schon seit der Einführung des G-DRG-Systems problematischen DRG. Es wird dargestellt, welche Leistungen die DRG B61Z beschreibt und ob aus ihrer Definition ein Fachabteilungsbezug oder ein Bezug z…

Schlagworte

DRG KRANKENHAUS PARAPARESE PARAPLEGIE VERGÜTUNG TETRAPARESE TRANSPLANTATION KRANKENHÄUSER ES HÖHE VERSTÄNDNIS SCHOCK SPASTIK WIRBELSÄULE SYNDROM HIRNNERVEN