Vertragsarzt als Teilzeitchefarzt
Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 6 · S. 554 bis 555
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, ein niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, wendet sich gegen den Entzug seiner Zulassung zur Vertrags ärztlichen Versorgung. Der Kläger beschränkte im Rahmen des ZulassungsVerfahrens seine - dem Zulassungsausschuss bekannte -Tätigkeit als Krankenhaus arzt und Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe eines Krankenhauses in seinem Anstellungsvertrag auf 13 Stunden pro Woche. Auch die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten wurden in Teilen verändert. Die vom Kläger als Praxis genutzten Räume befinden sich abgetrennt im 3. Obergeschoss des Krankenhausgebäudes.