CareLit Fachartikel
Supervision: rechtliche Aspekte
N.N. · PiD - Psychotherapie im Dialog · 2018 · Heft 01 · S. 12-13
Dokument
1182770
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Irren ist menschlich – und auch Psychotherapeuten sind Menschen. Aber es gibt ein Mittel dagegen: Supervision. Ihre zentrale Funktion ist die Qualitätssicherung, zentrales Ziel die Steigerung der professionellen Kompetenz im Umgang mit den Patienten. In diesem Artikel soll sie rechtlich näher beleuchtet werden.
Schlagworte
Supervision
Irren
Menschlich
Psychotherapeuten
Mittel
Dagegen
Zentrale
Funktion
Qualitätssicherung
Zentrales
Steigerung
Professionellen
PiD - Psychotherapie im Dialog