Ordentliche Kündigung gegenüber „Geschäftsführer zweier öffentlichrechtlicher Zweckverbände
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 7 · S. 259 bis 261
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagten sind Zweckverbände für Abwasser und Gruppenwasserversorgung nach §3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit des Landes Baden-Württemberg. An beiden Zweckverbänden sind mehrere Städte und Gemeinden beteiligt, darunter die Gemeinde S. Vorsitzender beider Beklagten ist der Bürgermeister der Gemeinde S. Zwischen den Beklagten und der Gemeinde S. findet in verschiedener Weise eine Zusammenarbeit statt. So erledigen Mitarbeiter der Gemeinde S. im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse bei den Beklagten anfallende Verwaltungsarbeitenr die der Gemeinde S. durch die Beklagten vergütet wird. Umgekehrt erbringen…