CareLit Fachartikel
Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat im öffentlichen Dienst
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 7 · S. 261 bis 263
Dokument
118309
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach § 41 Satz 1 TVöD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
STRAFTAT
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
TVÖD
VERHALTEN
BEURTEILUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ES
KRANKHEIT
LEISTUNG
ORIENTIERUNG
EIGNUNG
SCHULEN