CareLit Fachartikel

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat im öffentlichen Dienst

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 7 · S. 261 bis 263

Dokument
118309
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
261 bis 263
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach § 41 Satz 1 TVöD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER STRAFTAT RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT TVÖD Die Personalvertretung Berlin