CareLit Fachartikel

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat im öffentlichen Dienst

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 7 · S. 261 bis 263

Dokument
118309
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
261 bis 263
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Für nicht hoheitlich tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten nach § 41 Satz 1 TVöD-BT-V keine weitergehenden vertraglichen Nebenpflichten als für die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Die früher in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT und § 8 Abs. 8 MTArb vorgesehenen besonderen Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer sind von den Tarifvertragsparteien aufgehoben worden.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER STRAFTAT RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT TVÖD VERHALTEN BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ES KRANKHEIT LEISTUNG ORIENTIERUNG EIGNUNG SCHULEN