Die Übergabe von Krankenunterlagen von Arzt zu Arzt
Kamps, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 6 · S. 1043 bis 1045
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ärztekammern werden nicht selten mit der Frage konfrontiert, ob ein nachbehandelnder Arzt die Herausgabe der Originalkrankenunterlagen vom vorbehandelnden Arzt im Wege der Übergabe kurzer Hand (brevi manu traditio) verlangen kann. Der vorbehandelnde Arzt macht diese Übergabe bisweilen von der Vorlage einer aktuellen Entbindungserklärung von der Schweigepflicht abhängig. Auch weigert er sich auf telefonische oder schriftliche Bitte des Patienten hin manchmal, die Originalkrankenunterlagen direkt an den nachbehandelnden Arzt zu übersenden. Für den Versuch, den Arztwechsel rückgängig zu machen, wurde der Patien…