CareLit Fachartikel

Die Rechtsfrage: Können Eltern mir verbieten, mich mit dem verordnenden Arzt auszutauschen?

N.N. · physiopraxis · 2018 · Heft 03 · S. 58

Dokument
1183321
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
physiopraxis
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 03 / 2018
Jahrgang 16
Seiten
58
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
1439-023X

Zusammenfassung

Die Mutter eines Therapiekindes hat mir abends um 20 Uhr per SMS mitgeteilt, dass ich meinen physiotherapeutischen Befund auf keinen Fall dem behandelnden Arzt schicken soll. Am nächsten Tag hat sie – wieder per SMS – die Therapie abgebrochen. Ein anschließendes Telefongespräch konnte die Situation nicht klären. Was kann, darf und muss ich denn nun dem Arzt mitteilen? Therapeutin via Facebook

Schlagworte

Rechtsfrage Eltern Verbieten Verordnenden Auszutauschen Mutter Therapiekindes Abends Mitgeteilt Meinen Physiotherapeutischen Befund physiopraxis