CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Können Eltern mir verbieten, mich mit dem verordnenden Arzt auszutauschen?
N.N. · physiopraxis · 2018 · Heft 03 · S. 58
Dokument
1183321
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mutter eines Therapiekindes hat mir abends um 20 Uhr per SMS mitgeteilt, dass ich meinen physiotherapeutischen Befund auf keinen Fall dem behandelnden Arzt schicken soll. Am nächsten Tag hat sie – wieder per SMS – die Therapie abgebrochen. Ein anschließendes Telefongespräch konnte die Situation nicht klären. Was kann, darf und muss ich denn nun dem Arzt mitteilen? Therapeutin via Facebook
Schlagworte
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