CareLit Fachartikel
AVR-Caritas sehen keine Einmalzahlungen für Auszubildende vor
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 241 bis 251
Dokument
118335
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hatte dabei die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die bei der Beklagten als Auszubildende tätige Klägerin als »Mitarbeiterin« im Sinne der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) anzusehen ist und damit einen Anspruch auf die umstrittene Einmalzahlung hat.
Schlagworte
AVR
MITARBEITER
VERGÜTUNG
VORSCHRIFTEN
GRUPPE
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
BERUFE
KRANKENPFLEGE
UNTERLAGEN
ZEIT
SCHREIBEN
ES
LEISTUNG
VERSTÄNDNIS
ARBEIT