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AVR-Caritas sehen keine Einmalzahlungen für Auszubildende vor

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 241 bis 251

Dokument
118335
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
241 bis 251
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hatte dabei die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die bei der Beklagten als Auszubildende tätige Klägerin als »Mitarbeiterin« im Sinne der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) anzusehen ist und damit einen Anspruch auf die umstrittene Einmalzahlung hat.

Schlagworte

AVR MITARBEITER VERGÜTUNG VORSCHRIFTEN GRUPPE RECHTSPRECHUNG HÖHE BERUFE KRANKENPFLEGE UNTERLAGEN ZEIT SCHREIBEN ES LEISTUNG VERSTÄNDNIS ARBEIT