Krankenhausärzte haften nicht für Hebammen-Fehler
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 5 · S. 266 bis 273
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht hatte insbesondere die Rechtsfrage zu klären, ob ein Behandlungsfehler der diensthabenden Ärztin vorliegt, wenn diese nicht für eine zur Entbindung im Krankenhaus aufgenommene Schwangere nach Platzen der Fruchtblase über eine Abrufbereitschaft erreichbar ist. In diesem Zusammenhang hatte das Landgericht auch die Rechtsfrage zu klären, ob das Platzen der Fruchtblase auch dann die Anwesenheit einer diensthabenden Ärztin erfordert, wenn im Verlauf der Schwangerschaft zwischenzeitlich vorzeitige Wehen eingetreten sind, dies aber eine abgeschlossene Episode darstellte.