Die neuen Tarifregelungen zur Altersteilzeit und flexiblen Altersarbeitszeit im öffentlichen Dienst
Hock, K.; Klapproth, K.-D.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 6 · S. 278 bis 287
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 16 Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sind ab dem 1. Januar 2010 die Erstattungsleistungen nach § 4 AltTZG nur noch zu erbringen, wenn die Voraussetzungen der Altersteilzeit gemäß §2 AltTZG vor dem 1. Januar vorgelegen haben, also das Altersteilzeitarbeitsverhältnis, insbes. die Arbeitsphase des Blockmodells, noch im Jahr 2009 (oder früher) begonnen hat. Unmittelbare Folge ist, dass bei allen ab dem 1. Januar beginnenden Altersteilzeitfällen die Arbeitgeberaufstockung zum Entgelt in Höhe von mindestens 20% des Regelarbeitsentgelts und die Aufstockung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr…