CareLit Fachartikel
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL -medizinische Verantwortung - Spezialfunktion/ Vorgaben der Ärztekammern
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 6 · S. 298
Dokument
118436
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Tätigkeitsmerkmal der zweiten Fallgruppe nimmt Bezug auf die Vorgaben der Ärztekammern in den Weiterbildungs-ordnungen zum Erwerb von Kompetenzen, die Gegenstand der Schwerpunktund Zusatzweiterbildung und dazugehöriger Prüfung vor den Ärztekammern sind. Nur im Hinblick darauf können mit einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion die Vorgaben der Entgeltgruppe A3 zweite Fallgr. TV-Ärzte/TdL erfüllt werden. Eine eventuelle Vergleichbarkeit anderer Kurse reicht nicht aus.
Schlagworte
ÄRZTLICHES PERSONAL
PERSONAL
TARIFVERTRAG
URTEIL
EINGRUPPIERUNG
FACHARZT
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München