CareLit Fachartikel

Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL -medizinische Verantwortung - Spezialfunktion/ Vorgaben der Ärztekammern

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 6 · S. 298

Dokument
118436
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
298
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das Tätigkeitsmerkmal der zweiten Fallgruppe nimmt Bezug auf die Vorgaben der Ärztekammern in den Weiterbildungs-ordnungen zum Erwerb von Kompetenzen, die Gegenstand der Schwerpunktund Zusatzweiterbildung und dazugehöriger Prüfung vor den Ärztekammern sind. Nur im Hinblick darauf können mit einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion die Vorgaben der Entgeltgruppe A3 zweite Fallgr. TV-Ärzte/TdL erfüllt werden. Eine eventuelle Vergleichbarkeit anderer Kurse reicht nicht aus.

Schlagworte

ÄRZTLICHES PERSONAL PERSONAL TARIFVERTRAG URTEIL EINGRUPPIERUNG FACHARZT ES Zeitschrift für Tarifrecht München