Qualität von Betreuungsbehörden
Böhme, R.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2010 · Heft 5 · S. 113 bis 117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein funktionierendes Betreuungswesen besteht aus Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, Betreuungsvereinen und Betreuern. Dabei ist die- Betreuungsbehörde, wie die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht1 in ihrem Positionspapier feststellt, von zentraler Bedeutung. Die Bündelung betreuungsrechtsrelevan-ter Fachkompetenzen mache sie zur wichtigen Steuerungsstolle, sodass effizienzsteigernde Maßnahmen im Betreuungsrecht v. a. bei den Betreuungsbehörden ansetzen müssten. Doch die wenigsten Behörden sind personell dafür ausgestattet. Zudem fehlt es bisher weitgehend an einer Qualitätsdiskussion.