Arzneimittel-Rabattverträge im Regulierungsdschungel der GKV
Windt, R.; Hoffmann, F.; Glaeske, G.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2010 · Heft 6 · S. 185 bis 188
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen über die exklusive Belieferung der Versicherten mit Arzneimitteln des Herstellers, bei denen der für die Kasse relevante Preis durch Rückvergütungen reduziert wird. Die Kassen können hierdurch Budgetentlastungen realisieren und Hersteller können Mehrerlöse generieren, wenn der Preisabschlag durch die Umsteuerungsmenge überkompensiert wird1. Die Rabattverträge im Bereich der Gesetzlichen Kronkenversicherung (GKV) wurden jedoch in ein bereits hoch reguliertes System eingeführt, wodurch Wechselwirkungen der unterschiedlichen…