Neuer AOP-Vertrag in Kraft getreten
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 4 · S. 47 bis 52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum 01.01.2010 ist der neue Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 SGB V in Kraft getreten, nachdem der ursprüngliche Vertrag durch die GKV-Spitzenverbände mit Wirkung zum 31.12.2009 gekündigt worden war. Der nachfolgend abgedruckte Vertrag ist das Ergebnis zahlreicher Verhandlungsrunden zwischen d rztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SpiV). Er enthält insbesondere mit Blick auf die zum 01.09.2009 in Kraft getretene Honorarreform im vertragsärztlichen Bereich und der Einführung einer regionalen Euro-Gebührenordnung grundlegende inhaltliche Änderungen im Bereich der Vergü…