CareLit Fachartikel

Verantwortung für die Aufbereitung von Medizinprodukten und die Validierung von Aufbereitungsprozessen

Carter, A.; Linner, M.-T.; · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2010 · Heft 5 · S. 180 bis 184

Dokument
118517
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt
Autor:innen
Carter, A.; Linner, M.-T.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
180 bis 184
Erschienen: 2010-05-01 00:00:00
ISSN
0942-6086
DOI

Zusammenfassung

In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass eine Validierung nicht wie die andere sein muss. Bedingt unteranderem auch durch die mangelnden Kenntnisse und den Zeitmangel beim Betreiber wurden viele Validierungen durchgeführt, aber nicht immer den Vorgaben entsprechend. In diesen Fällen wurde der Zweck der Validierung verfehlt, sie wurde zum theoretischen Selbstzweck. Die Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) muss gem. § 4 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) (1) mit validienen Verfahren erfolgen.

Schlagworte

BETREIBER EINRICHTUNG HYGIENE ZUSAMMENARBEIT LEITUNG STERILISATION DESINFEKTION SICHERHEIT MENSCHEN LEITLINIEN GESUNDHEITSWESEN PERSONEN MEDIZIN MECHANIK EIGNUNG BERATUNG