CareLit Fachartikel
Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen; pauschale Erstattung von Fahrgeldausfällen; Gebot der Systemgerechtigkeit
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 6 · S. 350 bis 353
Dokument
118520
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt den öffentlichen Personen nah verkehr auf der Insel B. Mit Bescheid vom 16.5.2006 setzte der Beklagte die Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen für das Kalenderjahr 2005 auf 106 537,33 Euro und in der Folge die Vorauszahlung für 2006 auf 85 229,00 Euro (= 80%) fest. Die Klägerin beansprucht eine um 16 187,65 Euro höhere Erstattung für 2005 und in der Folge eine um 12 921,00 Euro höhere Vorauszahlung für 2006.
Schlagworte
GRUPPE
URTEIL
BETRUG
GESETZ
BELASTUNG
ERLASS
MENSCHEN
PERSONEN
HÖHE
LANDESREGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
ZFSH/SGB
Starnberg