CareLit Fachartikel

»Auslandssozialhilfe«; Außergewöhnliche Notlage; Gewöhnlicher Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger im Ausland; sozialhilferechtliche Krankenhilfe; Verfassungsmäßigkeit

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 6 · S. 353 bis 361

Dokument
118521
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
353 bis 361
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der 1947 in Baden geborene und dort zuletzt wohnhafte Kläger, deutscher Staatsangehöriger, hält sich seit rund 20 Jahren in Thailand auf und hat dort in Chiang Mai seinen Wohnsitz. Kr ist seit November 1995 mit einer Thailänderin (geb. 1973) verheiratet, die wegen der Versorgung ihrer Eltern von ihm inzwischen getrennt m Bangkok lebt. Aus dieser Ehe sind zwei Söhne (geb. 1996 und 2002) hervorgegangen; der ältere Sohn besucht seit März 2004 die Christliche Deutsche Schule in Chiang Mai und soll bei seinem Vater wohnen, der jüngere Sohn lebt bei seiner Mutter in Bangkok. Der Kläger bezog von der Württembergischen…

Schlagworte

THERAPIE AUSLAND THAILAND SOZIALHILFE KOSTEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT ZEIT ELTERN EHE NAHRUNGSMITTEL HEISERKEIT STIMMBÄNDER BIOPSIE STRAHLENTHERAPIE BESCHEINIGUNG HÖHE