CareLit Fachartikel
Begleitung durch eine Vertrauensperson ist unverzichtbar
Lartz, R.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 7
Dokument
118537
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Pflege Demenzkranker ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes besonders groß. Denn häufig ist der Aufwand für die Verrichtungen der Grundpflege viel höheren als bei Pflegebe-dürftigen, bei denen somatische Erkrankungen im Vordergrund stehen. Bereits bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK kann manches schief gehen. Die Begutachtung eines an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen muss immer in Anwesenheit einer Vertrauensperson erfolgen.
Schlagworte
HILFE
DEMENZ
ESSEN
PFLEGE
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
PFLEGEDOKUMENTATION
PFLEGEPERSONEN
MENSCHEN
MOTIVATION
ERNÄHRUNG
SICHERHEIT
Care konkret
Hannover