CareLit Fachartikel

Entgelterhöhungen (Teil II) Investitionskostenerhöhungen sind ein Sonderfall

Möwisch, A.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 5 · S. 8

Dokument
118539
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Möwisch, A.;
Ausgabe
Heft 5 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
8
Erschienen: 2010-05-28 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Bei der Gestaltung der Heimverträge nach dem WBVG sollte darauf geachtet werden, dass die Formulierung keine Ermächtigung zur einseitigen Entgelterhöhung enthält. Da aufgrund der Neuregelung noch keine richtungsweisenden gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, sollten vorsorglich auch die Bewohner gebeten werden, ihre Zustimmung zu erteilen, auch wenn juristisch von einer unmittelbaren Verbindlichkeit der Pflegesatzvereinbarungen auszugehen ist.

Schlagworte

HEIMBEWOHNER BEDARFSPLANUNG SOZIALHILFETRÄGER INTERNET EINRICHTUNG HEIMAUFSICHT INVESTITIONEN RECHTSPRECHUNG HÖHE ELEMENTE VERTRÄGE RISIKO ALTENHILFE Care konkret Hannover