CareLit Fachartikel

Wann Gesundheitseinrichtungen einen Aufsichtsrat bilden müssen

Bierther, I. R.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 6 · S. 5

Dokument
118542
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Bierther, I. R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
5
Erschienen: 2010-06-04 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass bei der Elb-landkliniken Meißen Beteiligungs GmbH ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (hälftig besetzt mit Arbeitnehmervertretern) zu bilden ist. Dieses Urteil kann auch Auswirkungen auf große Einrichtungen der Altenhilfe haben, CAREkonkret hat den Fall daher mit Hilfe eines fiktiven Beispiels auf die Pflegebranche übertragen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER MITARBEITER UNTERNEHMEN PERSONALRAT URTEIL ESSEN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN ALTENHILFE GESELLSCHAFTEN PFLEGEHEIME MENSCHEN BROT FÜHRUNG Care konkret Hannover