CareLit Fachartikel
Wann Gesundheitseinrichtungen einen Aufsichtsrat bilden müssen
Bierther, I. R.; · Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 6 · S. 5
Dokument
118542
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass bei der Elb-landkliniken Meißen Beteiligungs GmbH ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (hälftig besetzt mit Arbeitnehmervertretern) zu bilden ist. Dieses Urteil kann auch Auswirkungen auf große Einrichtungen der Altenhilfe haben, CAREkonkret hat den Fall daher mit Hilfe eines fiktiven Beispiels auf die Pflegebranche übertragen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
PERSONALRAT
URTEIL
ESSEN
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
ALTENHILFE
GESELLSCHAFTEN
PFLEGEHEIME
MENSCHEN
BROT
FÜHRUNG
Care konkret
Hannover