Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?
Rüdiger Weidhaas · Aktuelle Kardiologie · 2018 · Heft 02 · S. 135-139
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Zum 24.08.2017 hat sich die Rechtslage in einem entscheidenden Punkt geändert. Nunmehr sind Zeugen verpflichtet, auch bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen. Die Rechtsänderung hat Auswirkungen auf das Verhalten während einer Durchsuchungsmaßnahme. Denn durchsucht wird nicht nur beim Beschuldigten, sondern auch bei Zeugen. Nach wie vor gilt, dass es meist günstiger ist, zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dieses in der Praxis durchzusetzen, wird jedoch in Zukunft noch schwieriger sein als bisher. Zivilcourage, die Kenntnis und die Wahrnehmung verbriefter Rechte sind wichti…