CareLit Fachartikel

DER NICHT EINWILLIGUNGSFÄHIGE PATIENT SOLL SICH NARKOSE UND OPERATION UNTERZIEHEN:WAS IST AUS SICHT DES RICHTERS EINES BETREUUNGSGERICHTS ZU TUN?

BEIN, W.; · plexus, Augsburg · 2010 · Heft 6 · S. 11 bis 13

Dokument
118595
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
plexus, Augsburg
Autor:innen
BEIN, W.;
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
11 bis 13
Erschienen: 2010-06-01 00:00:00
ISSN
0948-2725
DOI

Zusammenfassung

Die gesetzlich nicht geregelte Einwilligungsfähigkeit unterscheidet sich von der Geschäftsfähigkeit dadurch, dass sie kein Rechtsgeschäft betrifft, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, hier die Zustimmung oder die Ablehnung zu einem ärztlichen Eingriff, einer ärztlichen Untersuchung oder einer ärztlichen Heilbehandlung (ärztliche Maßnahmen).

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PATIENT PATIENTENVERFÜGUNG VOLLMACHT NARKOSE EINWILLIGUNG BEURTEILUNG PERSÖNLICHKEIT LEBEN ELTERN PATIENTEN BEVOLLMÄCHTIGTER VERZÖGERUNG PROGNOSE ZEIT AUFSCHUB