CareLit Fachartikel
DER NICHT EINWILLIGUNGSFÄHIGE PATIENT SOLL SICH NARKOSE UND OPERATION UNTERZIEHEN:WAS IST AUS SICHT DES RICHTERS EINES BETREUUNGSGERICHTS ZU TUN?
BEIN, W.; · plexus, Augsburg · 2010 · Heft 6 · S. 11 bis 13
Dokument
118595
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzlich nicht geregelte Einwilligungsfähigkeit unterscheidet sich von der Geschäftsfähigkeit dadurch, dass sie kein Rechtsgeschäft betrifft, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, hier die Zustimmung oder die Ablehnung zu einem ärztlichen Eingriff, einer ärztlichen Untersuchung oder einer ärztlichen Heilbehandlung (ärztliche Maßnahmen).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PATIENT
PATIENTENVERFÜGUNG
VOLLMACHT
NARKOSE
EINWILLIGUNG
BEURTEILUNG
PERSÖNLICHKEIT
LEBEN
ELTERN
PATIENTEN
BEVOLLMÄCHTIGTER
VERZÖGERUNG
PROGNOSE
ZEIT
AUFSCHUB