CareLit Fachartikel
Beratung im wahrsten Sinne des Wortes
Sießegger, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 7 · S. 30 bis 32
Dokument
118656
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für ambulante Pflegedienste gilt das Prinzip der kaufmännischen (doppelten) Buchführung, das heißt die Buchführung muss entsprechend den §§ 238 bis 241 HGB erfolgen. Auf die Paragraphen, die weiteren gesetzlichen Grundlagen und die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Grundlagen zur Erstellung von Jahresabschlüssen für die Steuerbemessung wird hier nicht weiter eingegangen. Es sollte davon ausgegangen werden, dass ein Steuerberater diese Vorgaben einhält.
Schlagworte
KOSTEN
PFLEGEPERSONAL
AMBULANTE PFLEGE
KOSTENSTELLENRECHNUNG
PERSONALKOSTEN
PFLEGEVERSICHERUNG
BERATUNG
BUCHFÜHRUNG
ES
ARBEIT
SPRACHE
LÖSUNGEN
ESSEN
STEUERN
PATIENTEN
JAHRESABSCHLUSS