CareLit Fachartikel

Beratung im wahrsten Sinne des Wortes

Sießegger, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 7 · S. 30 bis 32

Dokument
118656
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Sießegger, T.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Für ambulante Pflegedienste gilt das Prinzip der kaufmännischen (doppelten) Buchführung, das heißt die Buchführung muss entsprechend den §§ 238 bis 241 HGB erfolgen. Auf die Paragraphen, die weiteren gesetzlichen Grundlagen und die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Grundlagen zur Erstellung von Jahresabschlüssen für die Steuerbemessung wird hier nicht weiter eingegangen. Es sollte davon ausgegangen werden, dass ein Steuerberater diese Vorgaben einhält.

Schlagworte

KOSTEN PFLEGEPERSONAL AMBULANTE PFLEGE KOSTENSTELLENRECHNUNG PERSONALKOSTEN PFLEGEVERSICHERUNG BERATUNG BUCHFÜHRUNG ES ARBEIT SPRACHE LÖSUNGEN ESSEN STEUERN PATIENTEN JAHRESABSCHLUSS