CareLit Fachartikel
Vertragliche Situation ist maßgeblich
Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 7 · S. 34 bis 35
Dokument
118657
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer Wohngemeinschaft für Intensivpflegebedürftige handelt es sich laut einem aktuellen Urteil des Landessozial-gerichts Hamburg um eine betreute Wohnform im Sinne des § 37SGB V. Das Gericht sieht bedeutsame Unterschiede zur Heim-versorgung, die den Anspruch der Bewohner auf HKP-Leistungen begründen.
Schlagworte
WOHNGEMEINSCHAFT
PFLEGEPERSONAL
SPEZIELLE PFLEGE
WOHNFORM
HAMBURG
KRANKENKASSE
Intensivpflegebedürftige
Handelt
Einem
Aktuellen
Urteil
Landessozial-Gerichts
Betreute
Sinne
37Sgb
Häusliche Pflege