Die ergänzende Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf BAT-Nachfolgeverträge ist zulässig
Aghamiri, B.; · Altenpflege, Hannover · 2010 · Heft 7 · S. 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Findet sich in einem Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel, die auf die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifver-trages (BAT) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu geschlossenen Zusatzverträge verweist, kann diese im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend ausgelegt werden, dass auch die den BAT ersetzenden Nachfolgetarifverträge für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind. Welcher von den verschiedenen Nachfolgeverträgen Anwendung findet, richtet sich nach dem Sinn und Zweck der Bezugnahmeklausel. Deshalb ist in der Regel der Vertrag anzuwenden, welcher gelten würde, wenn die Tätigkeit im öff…