CareLit Fachartikel

Die ergänzende Auslegung einer Bezugnahmeklausel auf BAT-Nachfolgeverträge ist zulässig

Aghamiri, B.; · Altenpflege, Hannover · 2010 · Heft 7 · S. 29

Dokument
118666
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 35
Seiten
29
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Findet sich in einem Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel, die auf die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifver-trages (BAT) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu geschlossenen Zusatzverträge verweist, kann diese im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend ausgelegt werden, dass auch die den BAT ersetzenden Nachfolgetarifverträge für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind. Welcher von den verschiedenen Nachfolgeverträgen Anwendung findet, richtet sich nach dem Sinn und Zweck der Bezugnahmeklausel. Deshalb ist in der Regel der Vertrag anzuwenden, welcher gelten würde, wenn die Tätigkeit im öff…

Schlagworte

BAT ARBEITSVERTRAG URTEIL TARIFVERTRAG TÄTIGKEIT ARBEITSRECHT ES ARBEITSVERHÄLTNIS Altenpflege Hannover