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Keine Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens eines Mittels aus Ölen und Mineralstoffen zur diätischen Behandlung von ADHS

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 6 · S. 83 bis 85

Dokument
118690
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
83 bis 85
Erschienen: 2010-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Der Vertrieb eines Produktes, das aus einer Mischung von Seefischöl und Nachtkerzöl sowie den Mineralstof-fen Magnesium und Zink besteht und als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur diätetischen Behandlung von ADHS (Aufmerksamkcits-dcfizits-/Hyperaktivitätsstörung) dient, ist nicht wettbewerbswidrig. Die Tatsache, dass in führenden ernährungswissenschaftlichen und ernährungsmedizinischen Lehrbüchern das Erfordernis einer besonderen Nährstoffzufuhr bei ADHS nicht erwähnt wird, ist unbeachtlich, wenn aufgrund einer fachwisscnschaftlichen Bewertung bekannt ist, dass Patienten mit ADHS auf…

Schlagworte

ERNÄHRUNG NAHRUNGSMITTEL THERAPIE STUDIE RECHTSPRECHUNG AUFNAHME MAGNESIUM ZINK PATIENTEN APOTHEKER SCHREIBEN PERSONEN NÄHRSTOFFE WAHRSCHEINLICHKEIT DIÄT FETTSÄUREN