Keine Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens eines Mittels aus Ölen und Mineralstoffen zur diätischen Behandlung von ADHS
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 6 · S. 83 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Vertrieb eines Produktes, das aus einer Mischung von Seefischöl und Nachtkerzöl sowie den Mineralstof-fen Magnesium und Zink besteht und als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur diätetischen Behandlung von ADHS (Aufmerksamkcits-dcfizits-/Hyperaktivitätsstörung) dient, ist nicht wettbewerbswidrig. Die Tatsache, dass in führenden ernährungswissenschaftlichen und ernährungsmedizinischen Lehrbüchern das Erfordernis einer besonderen Nährstoffzufuhr bei ADHS nicht erwähnt wird, ist unbeachtlich, wenn aufgrund einer fachwisscnschaftlichen Bewertung bekannt ist, dass Patienten mit ADHS auf…